KL CONSULTING GmbH
Ihre Unternehmensberatung für Unternehmensanalyse, ISO Zertifizierung und Datenschutz in Herten-Westerholt

Unsere Leistungen

1. Unternehmensberatung / - analyse

Die sich permanent verändernde Wirtschaftslage ist eine ständige Herausforderung des
Managements, die Zukunft des Unternehmens auf den Prüfstand zu stellen. Neben den
aktuellen Krisen auf dem Weltmarkt gilt es, weitere Veränderungen im Umfeld wie
Digitalisierung, Fachkräftemangel und Nachhaltigkeit strategisch mit zu berücksichtigen.

    In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen folgende Unterstützung an:

  • Stärken-/Schwächenanalyse (z.B. Ressourcen, Potentiale, Strukturen)
  • Wertschöpfungsketten bewerten
  • Markt-/Konkurrenzanalysen
  • betriebswirtschaftliche Analysen, Kennzahlen
  • Unternehmensstrategie


2. Zertifizierung gemäss ISO Norm 9001:2015
Eine ISO 9001 Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis und bedeutet einen Imagegewinn für  Ihr Unternehmen, weil es Ihr Qualitätsstreben dokumentiert und nachweist.  Mit diesem weltweit gültigen Zertifikat erhalten Sie gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten einen neutralen Qualitätsnachweis und differenzieren sich eindeutig gegenüber Ihrem Wettbewerb.

  • Wir helfen Ihnen zu einem schnellen und kostengünstigen Zertifikat, weil sie z.B.

        - einen Qualitätsnachweis für die anstehenden Ausschreibungen benötigen
        - einen Qualitätsnachweis gegenüber ihren Kunden und Lieferanten benötigen

        - die Effizienz ihrer Geschäftsprozesse optimieren möchten

        - ihre Reklamationsquote reduzieren und/oder

        - die Kosten reduzieren möchten

  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung, so dass Sie unnötige Fehler und Kosten vermeiden werden und Ihr Aufwand gering sein wird
  • Unsere Zertifizierungs-Erfolgsrate beträgt 100 %
  • der Dokumentationsumfang wird Ihrer Unternehmensgrösse angepasst. Wir stellen ihnen unsere Musterdokumentation zur Verfügung.
  • in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens und der Komplexität ihrer Prozesse kann das Zertifikat bereits nach ca. 6 Wochen ausgestellt werden.


3. Datenschutz - Umsetzung der EU-DSGVO -

    Seit mehreren Jahren ist die EU-Datenschutzgrundverordnung
     (EU-DSGVO)  auch für Deutschland verbindlich. Wer die Europäische
     Union als Markt benutzt, ist an die europaweit geltenden Datenschutz-
     regelungen gebunden.

     Die europäische  Datenschutzgrundverordnung gilt somit für alle
     Unternehmen, d.h. auch für Handwerksbetriebe, kleine Handelshäuser,
     Vereine u.a., die ihren Sitz in der EU haben und personenbezogene Daten
     manuell oder per EDV verarbeiten.

     Nahezu jede Organisation verarbeitet manuell oder IT-gestützt
     personenbezogene Daten wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
     Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, Standortdaten,
     IP-Adressen, Cokies und muss daher die Forderungen/ Auflagen
     der DSGVO erfüllen!


     Nun.... Welche DSGVO-Mindestanforderungen sollten auch ein kleines
     Unternehmen erfüllen? 

     Können Sie die folgenden Fragen mit "Ja" beantworten, dann sehen wir
     keinen akuten Handlungsbedarf, ansonsten helfen wir Ihnen gerne bei der
     Umsetzung notwendiger DSGVO-Mindestanforderungen.

       1.  Sind die Mitarbeiter in Hinsicht auf alle relevanten Vorschriften zum Datenschutz (EU-
            DSGVO) genügend geschult und sensibilisiert?

       2.  Sind Mitarbeiter des Unternehmens auf das Datengeheimnis gem. §53 BDSG-neu
            verpflichtet?
       3.  Wurde die Datenschutzerklärung auf der Internetseite umfassend angepasst?
       4.  Wurden die entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge mit den relevanten
            externen Dienstleistern gem. den Anforderungen gem. Art. 28f DSGVO abgeschlossen?
        5.  Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für mich erforderlich?
        6.  Sind die Prozesse in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden in einem
             Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO dokumentiert?
        7.  Besteht ein Löschkonzept gem. Art. 17 und Art. 25 DSGVO ?
        8.  Verfügt das Unternehmen über ein Berechtigungskonzept, das die
             Zugriffsberechtigungen im Hinblick auf einzelne Aufgabe und EDV-Systeme regelt?
        9.  Ist dieses Berechtigungskonzept auf dem aktuellsten Stand und dokumentiert?
       10.  Ist bekannt, wie man auf Anfragen von Betroffenen reagieren soll?
       11.  Ist die Speicherung und Entsorgung von (personenbezogenen) Daten
             gesetzeskonform geregelt?

       12.  Ist der Unternehmensleitung bewusst, dass sie für Verstöße gegen das
             Datenschutzgesetz (auch bei einem Verstoß durch die Mitarbeiter) persönlich h
aften?

Ist Ihnen bekannt, dass bei einem Verstoß gegen die DSGVO  durch die Landesaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden können?
Eine Vielzahl von aktuellen Bußgeldbescheiden können auf der Internetseite eingesehen werden:  https://www.dsgvo-portal.de › dsgvo-bussgeld-datenbank


Es gibt viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Wir suchen das /die geeignete/n Förderprogramm/e für Sie aus!


Ihre Fragen zu diesen Themen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Dieses Erstgespräch kostet Sie maximal eine Tasse Kaffee
.


Ihr KL Consulting Team